Anwalt Personenschaden Verkehrsunfall

Wir setzen deutschlandweit die Schmerzensgeldansprüche bei Personenschäden von Verkehrsunfallopfern und Opfern sonstiger Unfallereignisse durch. Nutzen Sie unser Formular und Sie erhalten schnellstmöglich eine kostenlose Rückmeldung.

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Ein Anwalt für Verkehrsunfall und Personenschäden

Sind Sie zum Beispiel unverschuldet oder mitverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls mit einem Personenschaden geworden, das heisst, Sie wurden nicht nur unerheblich verletzt, setzen wir als Anwalt Personenschaden Verkehrsunfall bundesweit Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung durch.

Langjährige Erfahrung als Anwalt für Verkehrsunfall mit Personenschäden

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung auch hoher Schmerzensgeldansprüche.

Dabei können wir auf eine große Expertise im Medizinrecht in unserer Kanzlei zurückgreifen, was erheblich dazu beiträgt angemessene Schmerzensgelder für Geschädigte zu realisieren.

Um welche Ansprüche geht es bei einem Personenschaden aufgrund eines Verkehrsunfalls oder anderen Unfallereignissen hauptsächlich?

Bei Verkehrsunfall Anwalt einschalten für das Schmerzensgeld:

Wer bei einem Verkehrsunfall nicht nur unerheblich verletzt wurde, hat Anspruch auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs  hängt unter anderem von den folgenden Aspekten ab:

  • Schwere, Dauer und Folgen erlittener Verletzungen, insbesondere bei verbleibenden Entstellungen und lebenslangen Behinderungen.
  • Auch die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, die Anzahl notwendiger operativer Eingriffe und die Anzahl sowie Dauer von Klinik – und Rehabilitationsaufenthalten spielen eine Rolle.

Gerade aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Medizinrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts, können wir sehr gut und mit hohem Sachverstand beurteilen, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld bei Vorliegen einer Verletzung angemessen ist.

Personenschaden Schmerzensgeld

Neben Schmerzensgeldansprüchen kommen u.a. noch folgende Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden in Betracht:

  • Ersatz des Verdienstausfalls.
  • Ersatz eines Haushaltsführungsschadens.
  • Ersatz von Behandlungskosten, die nicht von einem Sozialversicherungsträger übernommen werden.
  • Ersatz von Eigenanteilen an Heim – und Pflegekosten.
  • Kostenersatz für Besuche der verletzten Person durch nahe Angehörige in Krankeneinrichtungen und Pflegeheimen.
  • Stirbt eine verletzte Person kommen noch Ansprüche auf Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld und Ersatz der Beerdigungskosten hinzu.

Anwalt für Schmerzensgeld nach Unfall – Wie teuer könnte es werden?

Falls Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtschutzversicherung Deckungszusage für die Rechtsverfolgung erteilt, besteht für Sie überhaupt kein Kostenrisiko.

Ein Kostenrisiko besteht ebenfalls nicht, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Hier hat in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten zu tragen. Ein Risiko könnte sich allenfalls dann ergeben, wenn über die Höhe der Ansprüche gestritten wird.

Warum sollten Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz bei einem unverschuldeten Unfallereignis beauftragen?

Weil Haftpflichtversicherer, insbesondere, wenn es um hohe Schadensersatzansprüche geht, immer bemüht sind, Ersatzleistungen gering zu halten.

Ohne anwaltliche Hilfe verschenken Sie viel Geld!

Unsere speziellen Erfahrungen aus dem Medizinrecht verbessern Ihre Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung begründeter Ansprüche in angemessener Höhe.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und sorgen für Ihre Zufriedenheit.

Unser Anwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld hilft Ihnen garantiert!

Unser Rechtsanwalt Personenschaden setzt sich deutschlandweit für die Rechte von Patienten und Unfallopfern ein. Als spezialisierter Anwalt für Schmerzensgeld und Unfallopfer helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs.

+49 (0) 341 – 14 14 40
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