Rechtsanwalt für Jagdrecht Prof. Mayer ist selbst erfahrener Jäger und bietet Ihnen eine kompetente Vertretung und Beratung bei Problemen mit dem Jagdrecht und dem Waffenrecht an. Das Jagd- und Waffenrecht sind zwei Rechtsgebiete, die sehr eng ineinander verzahnt sind. Ihr Anwalt für Waffenrecht ist ein Experte für alle Fragen rund um das Jagdrecht und das Waffenrecht.
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So führt die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zum Verlust des Jagdscheins und ggf. zum Erlöschen eines Jagdpachtvertrages (§ 13 BJagdG), was mit unangenehmen finanziellen Folgen in Form von Schadensersatzansprüchen des Verpächters verbunden sein kann.
Entzug Jagdschein Zuverlässigkeit? Waffenrecht schwer zu durchschauen.
Das Waffenrecht ist in den letzten Jahren so häufig geändert worden, wie kaum ein anderes Gesetz. Es wurde immer weiter verschärft, sodass es selbst für Juristen schwer überschaubar ist. Immer mehr Jäger, Sportschützen und auch andere legale Waffenbesitzer werden daher immer häufiger mit Ermittlungen wegen Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften konfrontiert.
Wer zum Beispiel Wurfsterne und Butterflymesser, die er in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erworben hat, heute noch besitzt, macht sich strafbar. Denn dies sind mittlerweile verbotene Waffen, die auch Jäger oder Sportschützen nicht besitzen dürfen. Der Entzug des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit droht schnell.
Als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft
Wer also als Jäger oder Sportschütze eine solche Straftat begeht, der läuft Gefahr, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden, was zum Verlust der Berechtigung zum Besitz von Waffen und auch des Jagdscheines führen kann.
Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Jagdrecht und Waffenrecht bei Verdacht auf Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften auf
Wer in Verdacht gerät, dass er gegen waffenrechtliche Vorschriften verstoßen hat, muss auch mit Durchsuchungsmaßnahmen, wie der Wohnung, seines Arbeitsplatzes und seines PKWs durch die Polizei rechnen. Das ist für die betroffene Person oftmals eine sehr unangenehme Situation und sie sollte sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen.
Trotz anfänglicher verfassungsrechtlicher Bedenken dürfen die zuständigen Waffenbehörden mittlerweile unangemeldete Kontrollen auch bei legalen Waffenbesitzern durchführen, um zu überwachen, dass Waffen und Munition gesichert aufbewahrt werden.
Denn nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG sind Personen unzuverlässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder mit Waffen und Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren.
Verwahren von Waffen und Munition
Zum sorgfältigen Verwahren von Waffen und Munition gehört nicht nur, dass diese in einem Waffenschrank aufbewahrt werden, der dem gesetzlichen Sicherheitsstandard entspricht, sondern auch die Schlüssel oder der Zahlencode so sicher zu verwahren sind, dass ein Zugriff Nichtberechtigter unmöglich ist.
Zu den Nichtberechtigten zählen auch engste Familienmitglieder, sofern sie nicht selbst einen gültigen Jagdschein besitzen. Das bedeutet zum Beispiel, dass selbst die Ehefrau oder Kinder eines Jägers oder Sportschützen keinen Zugriff auf die Schlüssel zum Waffenschrank haben dürfen. Falls der Waffenschrank mit einem Zahlencode gesichert ist, dürfen Dritte diesen nicht kennen, auch nicht die Ehefrau.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist hinsichtlich einer sicheren Aufbewahrung des Schlüssels oder des Zahlencodes zu einem Waffenschrank oder Tresor das Folgende zu empfehlen:
- Der Schlüssel des Waffenschranks darf nicht irgendwo in der Wohnung herumliegen, sondern er ist abseits des Waffenschranks bspw. in einer stabilen Geldkassette mit Zahlenschloss aufzubewahren.
- Nichtberechtigte, das sind auch Familienmitglieder, dürfen keinen Zugriff auf die Schlüssel des Waffenschranks haben, ihnen darf also auch der Zahlencode der Geldkassette, in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, nicht bekannt sein.
Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis und der Entzug des Jagdscheines
Wird bei einer Kontrolle durch die zuständige Behörde festgestellt, dass der Waffenschrank nicht dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht und/oder die Schlüssel zum Waffenschrank nicht sicher aufbewahrt werden, riskiert er den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis und damit korrespondierend auch den Entzug des Jagdscheines.