Anwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht aus Leipzig

Weitere Fachgebiete: Vertragsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Professor Kurt-Ulrich Mayer

Rechtsanwalt

Die Rechtsgebiete von Professor Kurt-Ulrich Mayer

Meine Kernkompetenzen und was ich für Sie leisten kann

Neben meiner Tätigkeit im Arzthaftungsstrafrecht habe ich mich auf einige andere Rechtsgebiete spezialisiert, in denen ich große Erfolge für meine Mandanten erzielen konnte. Mit meiner langjährigen Erfahrung und einem großen Enthusiasmus ist es mir eine Freude, mich für Sie und Ihr Rechtsanliegen einsetzen zu können.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht einen Schwerpunkt. Durch eine Vielzahl von Gerichtsverfahren in denen ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten habe und durch meine Lehrtätigkeit an einer Hochschule verfüge ich über umfangreiche praktische Erfahrungen und theoretische Erkenntnisse auf diesem Rechtsgebiet.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrechts sind u.a.:

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Zeugnis sowie die Prüfung von Lohnansprüchen

Ihr Anwalt für Erbrecht und Vertragsrecht

Ich erstelle und prüfe ihre Testamente, wenn sie ihren Nachlass regeln wollen. Bei allen erbrechtlichen Fragestellungen und erbrechtlichen Streitigkeiten, bin ich ihr kompetenter Ansprechpartner. Eine persönliche und vertrauensvolle Beratung und Vertretung ihrer Interessen entspricht meinem Verständnis von einem Anwalt im Umgang mit seinen Mandanten. Auch im allgemeinen Vertragsrecht und im Wirtschaftsrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen und bei der Findung der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung beratend zur Seite. Meine fachlichen Schwerpunkte sind die folgenden:

  • Testament
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsansprüche
  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf künftige Erben
  • Testamentsvollstreckung

Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

In vielen Großverfahren habe ich für meine Mandanten aufgrund meiner Verteidigerstrategien äußerst beachtliche Ergebnisse erzielen können. Ich bin Ihr erfahrener und hochmotivierter Verteidiger für die folgenden Vorwürfe:

  • Betrug und Subventionsbetrug
  • Unterschlagung
  • Veruntreuung
  • Korruption
  • Insolvenzverschleppung
  • Steuerhinterziehung

Ihr Anwalt für Jagdrecht und Waffenrecht

Die Jagd wurde mir schon in die Wiege gelegt. Sie ist seit Jahrzehnten als Jäger, Jagdausbilder, Jagdhundeführer und Jagdbuchautor ein fester Bestandteil meines Lebens. Daher biete ich Ihnen als Jäger und Anwalt fundierten Beistand zu allen Fragen rund um das Jagdrecht und das Waffenrecht an. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Jagdschein
  • Jagdscheinentzug
  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
  • Wildschäden
  • Schonzeitvergehen und Wilderei
  • Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften (waffenrechtliche Unzuverlässigkeit)
  • Vertretung in allen jagdrechtlichen und waffenrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht

Verteidigung von Ärzten im Medizinstrafrecht

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ärzten zur Seite, die von einem Patienten wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt oder von Angehörigen sogar der fahrlässigen Tötung beschuldigt werden. Ich verteidige Sie in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im Strafprozess mit Kompetenz. Gegebenenfalls ist zur Aufklärung der Todesursache eines Patienten und zur Entkräftung der von Angehörigen gegen Sie erhobenen Vorwürfen auch der Antrag auf eine behördliche Anordnung einer Sektion geboten. Auch in solchen Todesermittlungsverfahren vertrete ich Ihre Interessen.

Soweit Sie als Arzt in einem Strafprozess als Zeuge geladen sind, haben Sie ein Recht auf anwaltlichen Beistand und ich werde mit Ihnen beraten, ob Ihnen Auskunftsverweigerungsrechte (§ 55 StPO) zustehen. Auch wenn Ihnen durch die Krankenkasse und folgend durch die Staatsanwaltschaft, ein Abrechnungsbetrug, eine Vorteilsannahme, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen ( § 299 a,§ 299 b StGB) vorgeworfen werden, unterstütze ich Sie als Verteidiger mit Rat und Tat.

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