Wir helfen Ihnen als Mutter, wenn bei Ihrem Kind der Verdacht eventueller Geburtsschäden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler besteht. Als spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir Sie deutschlandweit und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch!
Die Experten für Geburtsschäden
Nach einem Geburtsschaden sind wir als Anwalt bei Geburtsschaden deutschlandweit für Sie da und bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Unterstützung. Wir helfen Ihnen!
Geburtsschaden Schmerzensgeld
Einfühlsame Patientenanwälte
Unsere Fachanwältin berät Sie eingehend und zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten das Arzthaftungsrecht bietet. Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei bietet dabei die Grundlage unserer umfassenden medizinrechtlichen Kenntnisse, von denen Sie profitieren werden.
Nachweisbar kompetent
Das Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ist sehr komplex und benötigt echte Experten. Als Fachanwalt haben wir unser Wissen vor der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen und dürfen daher den Titel »Fachanwalt Medizinrecht« führen.
Anwalt Geburtsschaden und Geburtsschadensrecht
Die Geburt eines Kindes sollte der wundervollste und schönste Tag im Leben einer jeden Familie sein. Doch leider kommt es manchmal anders. Ein ärztlicher Behandlungsfehler während der Schwangerschaft oder gar der Geburt kann zu einem Albtraum werden.
Die Fachanwältin für Medizinrecht Gabriele Mayer hilft Ihnen
Ein Geburtsschaden kann für immer das Leben des neugeborenen Kindes und seiner Eltern beeinflussen, und die gesundheitlichen Schäden bedeuten meistens eine lebenslange Einschränkung. Dazu kommt noch eine erhebliche finanzielle Herausforderung, wenn das Kind eine lebenslange Betreuung benötigt. Als spezialisierte Fachanwältin für Medizinrecht sorge ich für die Durchsetzung von eventuellen Schadensersatzansprüchen.
Mögliche Ursachen für Geburtsschäden
- Mangelhafte Beratung der Mutter vor und während der Schwangerschaft
- Ärzte erkennen Fehlbildungen oder Krankheiten des Kindes nicht
- Medikamentöse Behandlung der Mutter schadet dem Kind
- Sauerstoffmangel während Schwangerschaft oder Geburt
- Kaiserschnitt zu spät oder falsch durchgeführt
- Probleme bei der Geburt führen zu Schulterdystokie und Armlähmung
- Verletzungen durch Geburtszange oder Saugglocke
- Zu späte Reaktion auf ein pathologisches CTG (Cardiotopografie)
Einfühlsame und menschliche Patientenanwälte
Als Patientenanwälte für Geburtsschadensrecht haben wir uns darauf spezialisiert zu klären, ob die Ursache für eine Behinderung schicksalhaft war oder ob ein Behandlungsfehler dafür verantwortlich ist. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler muss die Gegenseite haften.
Die veränderte Lebenssituation bringt erhebliche Kosten mit sich, die von den Sozialversicherungsträgern nicht gedeckt werden. Neben einem Schmerzensgeld, das bei Geburtsfehlern zu den höchsten in Deutschland zählt, müssen insbesondere Pflegekosten, Kosten für Wohnungsumbauten sowie Ausgaben für die Haushaltsführung und der fiktive Erwerbsschaden des betroffenen Kindes übernommen werden.
Ein Anwalt für Geburtsschaden sorgt für Schadensersatz
Opfer eines Geburtsschadens (Geburtsschaden bei Mutter oder Kind) haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bei einem schweren Geburtsschaden bewegen sich die erwarteten Schadenssummen häufig im Millionenbereich. Auch wenn kein Geld die Gesundheit zurückbringt, unterstützen diese Beträge bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen im Alltag. Wir helfen bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Schadensersatz bei Geburtsschaden. Nehmen Sie gleich Kontakt auf.
Geburtsschaden trotz hoher medizinischer Standards
Die Bereiche der Gynäkologie, Geburtshilfe und Neonatologie zählen traditionell zu den medizinischen Disziplinen mit den größten Haftungsrisiken. In kaum einem anderen Feld können selbst kleinste Fehler so schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Da der Körper eines Neugeborenen bei der Geburt noch nicht ausgereift ist, können bereits minimale Störungen zu dauerhaften Schäden führen. Bei Frühgeborenen erhöht sich dieses Risiko erheblich.
Obwohl die Mutterschaftsrichtlinien und die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hohe und sinnvolle Standards setzen, treten weiterhin schwerwiegende Behandlungsfehler bei der Geburt auf. Die Auswirkungen sind sowohl für die betroffenen Personen als auch wirtschaftlich enorm belastend. In solchen Fällen müssen Haftpflichtversicherungen häufig Rücklagen in Millionenhöhe für die Ansprüche des geschädigten Kindes bilden.
Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Auseinandersetzungen um Geburtsschäden werden oft mit harten Bandagen geführt. An dieser Stelle komme ich ins Spiel. Als Fachanwältin für Medizinrecht mit der Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht und Geburtsschadensrecht stehe ich Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite und sorge für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche für die erlittenen materiellen und immateriellen Schäden (= Geburtsschaden Schmerzensgeld) bei der fehlerhaften Behandlung.
Ein Anwalt bei Geburtsschaden prüft die Einhaltung geltender Richtlinien
Leitlinien in den verschiedenen medizinischen Facharztgebieten geben den jeweils geltenden Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder und sind von den behandelnden Ärzten zu beachten. Oft wird es von medizinischen Sachverständigen und Gerichten als behandlungsfehlerhaft gewertet, wenn entgegen den geltenden Leitlinien der einzelnen Fachgebiete behandelt wurde.
In der Regel spiegelt sich der aktuelle medizinische Facharztstandard, der bei jeder ärztlichen Behandlung geschuldet wird, in diesen Leitlinien wieder. Wird dieser Facharztstandard von den Ärzten unterschritten, liegt ein Behandlungsfehler vor.
Anhand des sogenannten FIGO-Score erfolgt die Bewertung der aufgezeichneten CTG-Werte während der Geburt. Erkennt ein Arzt einen nach der Tabelle: Figo-Score pathologischen Wert von unter 100 ( Basalfrequenz, Schläge/min) nicht, der zu unverzüglichem Handeln Anlass gibt, liegt ein Behandlungsfehler oder gar grober Behandlungsfehler vor. Dieser darf einem gewissenhaft und vorsichtig handelndem Arzt nicht passieren.
Erleidet das Kind aufgrund einer grob fehlerhaften gynäkologischen Fehlbeurteilung eine Sauerstoffunterversorgung und führt diese zu schweren dauerhaften Hirnschäden, haften Gynäkologe, Hebamme und auch der Träger des Krankenhauses bei einer Entbindung in der Klinik auf ein hohes Schmerzensgeld.
Zudem sind sämtliche materielle Schäden, wie Pflegekosten, Heimbetreuungskosten, Anschaffungskosten für Hilfsmittel (Rollstuhl bei Querschnittslähmung, Ausbau einer behindertengerechten Wohnung und eines Autos, etc.) zu ersetzen. Der gesamte Schadensersatz besteht also aus dem Anspruch für den Ersatz des materiellen Schadens und des immateriellen Schadens.
Bei diesen beiden Beispielen wurde bei Geburtsschäden Schmerzensgeld gezahlt
Es ist grob fehlerhaft allein aufgrund einer mäßig gradigen Dystrophie, die einer Raucheranamnese der Mutter, ihrem Untergewicht und ihrer geringen Körpergröße zugerechnet werden kann, die Diagnose einer Plazentainsuffizienz nebst einer Wachstumsretardierung des Kindes zu stellen.
Geburtsschäden bei Mutter oder Kind durch die verfrühte Einleitung der Geburt. Ist ein Schaden aufgrund eines Fehlverhaltens von Arzt oder Hebamme entstanden, besteht Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Wird deshalb frühzeitig, im entschiedenen Fall zwei Monate verfrüht, die Geburt eingeleitet, obwohl kein Fruchtwassermangel und keine fortschreitende Abnahme des kindlichen Wachstums vorliegt, haftet der behandelnde Gynäkologe für sämtliche Gesundheitsschäden, die die Mutter oder das Neugeborene bei der Geburt oder danach erleiden.
Patienten haben hier also einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das CTG dient vor und während der Geburt der Untersuchung des Herzschlages (Herzschlagfrequenz) des ungeborenen Kindes und der Wehentätigkeit bei der werdenden Mutter. Es ist ein wichtiges Überwachungsinstrument während der Geburt.
Geburtsschaden durch Sauerstoffunterversorgung
Eine Sauerstoffunterversorgung führt zur Schädigung des Hirns des Kindes und stellt daher einen schweren Geburtsschaden dar. In der Regel kommen diese Kinder schwer geschädigt, mit einer geistigen und körperlichen Behinderung zur Welt.
Denn während der Geburt kann es infolge von Sauerstoffmangel zu einer, manchmal auch nur vorübergehenden, Abnahme der fetalen Herzfrequenz (FHF) kommen. Das kann ein Anzeichen für eine akute Gefährdung des ungeborenen Kindes sein.
Deshalb hat die Auswertung des CTGs durch den geburtshelfenden Arzt mit äußerster Sorgfalt zu erfolgen, damit Geburtsschäden des ungeborenen Kindes und der Mutter verhindert werden. Kommt er dem nicht nach, so ist es ein grober Behandlungsfehler.
Wird ein pathologisches CTG falsch gedeutet oder nicht beachtet, stellt dies oft sogar einen groben Behandlungsfehler dar, der im Arzthaftungsprozess zur Beweislastumkehr führt.
Wie der Arzt bei der Auswertung vorzugehen hat, hat eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM), die AG für Materno-Fetale Medizin (AGMFM) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in der Leitlinie: S3-Leitlinie Fetale Überwachung in der Schwangerschaft“ (AWMF – Register Nr. 015/089) festgehalten.
Drei Beispiele: Diese ärztlichen Fehler führen zu Geburtsschäden
Pathologisch veränderte CTGs werden oft nicht rechtzeitig identifiziert. Zeigt ein CTG auffällige Muster, wie die sogenannten „Vogelschwingen“, ist dies ein eindeutiges Zeichen für einen Notkaiserschnitt, der gemäß den Richtlinien innerhalb von 15 Minuten durchgeführt werden muss.
Werden CTGs von Hebammen oder Ärzten falsch interpretiert und die Gefährdung für das Kind nicht erkannt, können ernsthafte Konsequenzen wie hypoxischer Hirnschaden auftreten. Solche gravierenden Fehler in der CTG-Analyse dürfen weder Hebammen noch Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe passieren.
Eine unzureichende Sauerstoffversorgung (Hypoxie) des Neugeborenen, beispielsweise durch versäumte Mikroblutanalyse der Kopfschwarte, wird nicht erkannt oder behandelt. Ein Mangel an Sauerstoff schädigt vor allem das Gehirn sowie andere Organe. Zellen sterben rasch ab, wenn das Blut nicht genügend Sauerstoff führt.
Die Folgen können vorübergehende Störungen sein. In schweren Fällen führt Sauerstoffmangel jedoch zu Entwicklungsproblemen, Lähmungen, Behinderungen und Organversagen, was im schlimmsten Fall zum Tod des Kindes führen kann.
Fehlentwicklungen des Kindes bei einem Kaiserschnitt (Patwardhan-Methode vs. Druck- und Zugtechnik) können auftreten. Nach einem langwierigen Geburtsverlauf oder einem Geburtsstillstand kann der kindliche Kopf tief ins Becken eingetreten und dort verhakt sein (tiefer verankerter kindlicher Kopf).
Außerdem kann es nach der Entwicklung des Kopfes zu einer falschen Positionierung der Schultern im mütterlichen Becken kommen, was den Geburtsprozess verzögert (Schulterdystokie). Solche fehlerhaften Entwicklungen können gesundheitliche Schäden für das Kind mit sich bringen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine lebenslange Absicherung
Geld macht Ihr Kind nicht wieder gesund, sorgt jedoch für eine Erleichterung im behindertengerechten Alltag
Das Schmerzensgeld erfüllt sowohl eine Ausgleichs- als auch eine Genugtuungsfunktion. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Ausmaß und der Schwere der erlittenen Verletzungen. Dabei spielen das Alter der betroffenen Person, das Maß der Lebensbeeinträchtigung, die Intensität und Dauer der Schmerzen sowie die Auswirkungen auf das Familienleben eine wesentliche Rolle. Auch die Prognose des Krankheitsverlaufs und die Frage einer vollständigen Genesung sind relevant.
Zudem sind die psychischen Folgen, die Sichtbarkeit der Verletzung und die Einschränkungen in der Lebensplanung zu berücksichtigen. Kindern, die während der Geburt geschädigt wurden und dauerhaft pflegebedürftig sind, wird häufig Schmerzensgeld von bis zu 1.000.000 Euro zugesprochen (Beispiel: LG Limburg vom 28.01.2021, 1 O 45/15).
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