Irrtümer bei der bei der ärztlichen Diagnose, die in der Praxis nicht selten vorkommen, sind oft nicht die Folge eines vorwerfbaren Versehens des Arztes. Die Symptome einer Erkrankung sind nämlich nicht immer eindeutig, sondern können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen. Gegen ärztliche Fehler, Behandlungsfehler vorzugehen ist richtig und kann viel Schmerzensgeld bringen, wenn wirklich ein grober Behandlungsfehler vorliegt.
Doch nicht nur ein Behandlungsfehler kann zur Arzthaftung führen, sondern es kann auch aufgrund eines anderen Behandlungsfehler Schmerzensgeld geben, denn ein Diagnosefehler ist auch ein Behandlungsfehler.
Wegen der Unterschiedlichkeiten des menschlichen Organismus treten Symptome von ein und derselben Krankheit bei verschiedenen Patienten auch unterschiedlich auf. Daher müssen medizinische Diagnosen nicht immer richtig sein.
Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation von Befunden zurückzuführen sind, werden daher von den Gerichten nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet.
Mit einem Anwalt für Arzthaftungsrecht gegen einen Behandlungsfehler vorgehen
Ob ärztliches Fehlverhalten vorliegt richtet sich danach, ob Symptome die für eine bestimmte Erkrankung kennzeichnend sind, vom Arzt fehlerfrei und ausreichend berücksichtigt wurden.
Die Arzthaftung im Medizinrecht bei Fehldiagnose
Deshalb führt nach der Rechtsprechung selbst eine objektive Fehldiagnose nicht zur Haftung, wenn es sich um eine in der gegebenen Situation vertretbare Deutung des Befundes handelt.
Denn dem Arzt steht grundsätzlich bei der Diagnose wie bei der Therapie ein gewisser Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nur völlig unvertretbare, diagnostische Fehlleistung überhaupt zu einer Haftung des Arztes führen können.
Auch unter Beachtung des dem Arzt bei der Diagnose zustehenden Beurteilungsspielraums liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn das diagnostische Vorgehen und die Bewertung der gewonnenen Befunde für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheinen, bzw. wenn der Arzt eindeutige Symptome nicht erkannt hat oder falsch deutet. Den Arzt verklagen kann dann sinnvoll sein.
Gegen einen Behandlungsfehler vorzugehen ist immer richtig
In diesem Fall spricht man vom „einfachen Diagnosefehler“, der als vorwerfbarer Behandlungsfehler zur Haftung des Arztes für den daraus resultierenden Gesundheitsschaden und zur Zahlung von Schmerzensgeld führt.
Definition grober Diagnosefehler
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof liegt ein grober Behandlungsfehler in der Form des“ fundamentalen Diagnoseirrtums“ vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt.
Manche Ärzte begehen Fehler bei der Behandlung des Patienten, die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheinen, weil er einem Arzt des entsprechenden Fachs schlechterdings nicht unterlaufen darf und gegen geltende medizinische Standards verstoßen.
Eine solche“ Unverständlichkeit“ liegt etwa vor, wenn die vom Arzt angenommene Diagnose so unwahrscheinlich ist, dass ein massiver Verstoß gegen grundlegende medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen, die zum medizinischen Basiswissen derselben Fachrichtung gehören, zu bejahen ist. Das bedeutet dann: Diagnosefehler Schmerzensgeld!
Die Beweislastumkehr bei groben Diagnosefehlern
Grobe (fundamentale) Diagnosefehler führen im Arzthaftungsprozess zur Beweislastumkehr.
Dieser Beweis ist schwierig zu führen, sodass der grobe Diagnosefehler in der Mehrzahl der Fälle zur Haftung des Arztes führt.
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Gegen falsche Diagnose vorgehen kann sehr einträglich sein
Handelt es sich um eine nicht mehr nachvollziehbare, grobe Fehlbeurteilung, „die einem sorgfältig handelnden Arzt schlichtweg nicht passieren darf“ (so die Definition des Bundesgerichtshof zum groben Behandlungsfehler), haftet der Arzt oder das Krankenhaus deshalb gegenüber dem Patienten auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeld (immaterieller Schadensersatz) und auf Ersatz sämtlicher materieller Schäden, wie Verdienstausfallschaden, Zuzahlungen zur Heilbehandlung, Fahrtkosten, Haushaltsführungsschaden, entgangener Gewinn etc. (materieller Schadensersatz). Hier sollte man also dringend gegen falsche Diagnose vorgehen. Schadenersatz und Schmerzensgeld zu erstreiten kann sinnvoll sein.

Viele Arztfehler führen zu Schadensersatz bei Diagnosefehlern. Wir erstreiten Ihr Schmerzensgeld.
Als Anwalt Arzthaftungsrecht helfen wir!
In folgenden Fällen wurden von den Gerichten ein zur Arzthaftung führender Diagnosefehlers anerkannt: