Fachanwalt Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Unsere Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht vertritt deutschlandweit Mandanten und geschädigte Patienten mit Fachkompetenz und jahrzehntelanger Erfahrung.

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Willkommen bei Professor Mayer & Kollegen

Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht aus Leipzig

Als Anwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir deutschlandweit geschädigte Patienten mit Fachkompetenz und jahrzehntelanger Erfahrung. Auch in Strafsachen mit einem medizinrechtlichen Hintergrund sind wir als Verteidiger oder als Nebenkläger-Vertreter für Sie da. Regelmäßige Fortbildung sichert die Qualität unserer Leistung als Rechtsanwälte für Medizinrecht.

Wir verhelfen Ihnen deutschlandweit zu Ihrem Recht

Eine fachgerechte Klärung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz hat für uns absoluten Vorrang.

Die fachlichen Schwerpunkte unserer Rechtsanwälte

Arzthaftungsrecht Medizinrecht Medizinstrafrecht

Verkehrs- und Unfallrecht

Personenschäden und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfallopfern und Opfern sonstiger Unfallereignisse.

Scheidungsrecht

Familienrecht

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Jagd- und Waffenrecht

Arbeitsrecht

Vertragsrecht

Als erfahrenes Rechtsanwaltsteam

sind unsere Anwälte insbesondere auf folgenden weiteren Rechtsgebieten für Sie tätig:

Individualarbeitsrecht – Kündigungsschutzverfahren

Fragen rund um das Testament – Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Eherechtliche Auseinandersetzungen – Scheidungsverfahren

Insolvenzstrafrecht – Vermögensdelikte

Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit – Jagdscheinentzug

Fragen rund um den Jagdpachtvertrag

Vertragsrecht

Compliancemaßnahmen in Unternehmen und Einrichtungen

Informieren Sie sich über das starke Team unserer Anwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt deutschlandweit Privatpersonen, geschädigte Patienten im Arzthaftungsrecht, öffentlich-rechtliche Einrichtungen sowie deutsche und internationale Unternehmen.

Wir sind Mitglied und engagiert im:

Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Arzthaftungsrecht

Leipziger Anwaltsverein

Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V.

Medizinrechtsanwälte e. V.

Schief gelaufene Operationen?

Ehemalige Patienten beklagen schief gegangene Hals und Nasen-OPs in einer Leipziger ambulanten Klinik. Zudem seien sie zu diesen ästhetischen Eingriffen überredet worden, berichten sie. Die Klinik bestreitet die Vorwürfe.

Gabriele Mayer – Fachanwalt Medizinrecht

Rechtsanwältin Gabriele Mayer – Medizinrecht und Arzthaftungsrecht – kämpft auch hier für das Recht der Patienten.

Denn: ich arbeite nicht in „ allen medizinischen Rechtsbelangen“, nur Arzthaftungsrecht und Medizinstrafrecht!

Das Video des MDR Fernsehen

Fachanwalt Medizinrecht Gabriele Mayer aus Leipzig

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Sie brauchen unsere Hilfe?
Sie sind ein Opfer von Behandlungsfehlern? Unser Fachanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht hilft Ihnen!

Dann rufen Sie uns an! Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail für eine erste, kostenlose Einschätzung Ihres Falles. Unsere Rechtsanwälte freuen sich auf Ihre Nachricht! Als eine der besten Kanzleien für Medizinrecht stehen wir Ihnen als Experten zur Seite.

Gabriele Mayer

Fachanwalt Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Gabriele Mayer - Fachanwalt für Medizinrecht aus Leidenschaft

Sie als Patient sind der Meinung, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein? Sie haben eine Operation am Kopf, dem Herzen, der Hüfte, den Knien oder ähnlichem durchgestanden? Sie wurden von einem niedergelassenen Arzt nicht nach der ärztlichen Sorgfaltspflicht behandelt? Es sind falsche Diagnosen gestellt oder nicht alle medizinisch gebotenen Therapien empfohlen worden? Es gab Probleme bei der Betreuung während der Schwangerschaft oder gar der Geburt? Traten Geburtsfehler auf? Sie fragen sich: Führt ein Diagnosefehler zur Arzthaftung? Sie wollen einen Geburtsschaden Schmerzensgeld geltend machen? Unsere Kanzlei hilft Ihnen!

Diesen Alptraum müssen Sie nicht allein durchstehen. Als Fachanwältin für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht stehe ich Ihnen kompetent zur Seite und sorge für die Durchsetzung Ihrer eventuellen Schadenersatzansprüche. Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die sich auf die Arzthaftung und das Medizinrecht spezialisiert haben und immer wieder Erfolge nachweisen können.

Wie ich im Medizinrecht für Sie arbeite

Ihr medizinrechtliches Problem wird zu meiner Herzensangelegenheit. Meine ganze langjährige Erfahrung und Kompetenz lasse ich in Ihr Anliegen einfließen und setze mich engagiert für Ihr Recht ein. Bevor wir miteinander arbeiten, biete ich Ihnen ein erstes und eingehendes Beratungsgespräch an. Dort klären wir dann die wichtigen Fragen wie die Erfolgsaussicht, eventuelle Risiken und natürlich die auch die Kosten. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kläre ich gerne die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Meine juristischen Expertise als Anwalt für Medizinrecht und mein Verhandlungsgeschick werde ich zu Ihrem Vorteil bei Ihrem Rechtsanliegen einsetzen. Ich mache mich für Ihren Schadensersatz stark. Auch im Medizinstrafrecht kann unsere Kanzlei für Sie tätig werden.

Warum ich Medizinrecht und Arzthaftungsrecht liebe

Das Medizinrecht ist eine komplexe Ansammlung von Rechtsgebieten mit immer neuen und interessanten Rechtsfragen, die gelöst werden wollen. Besonders wichtig für Sie als Patient ist das Arzthaftungsrecht. Das umfasst die Haftung für ärztliche Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Jedes Mal muss individuell abgeklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler des Arztes, oder um eine eventuelle enttäuschte Erwartung eines Patienten über einen Behandlungsmisserfolg handelt. In sehr vielen Fällen habe ich als Anwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht meinen geschädigten Klienten zu ihrem Recht verholfen und Schmerzensgeld sowie Schadensersatz (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.) erstreiten können.

Was ist das Medizinstrafrecht?

Jeder Fehler eines Arztes, ob Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler, stellt zugleich eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, die auch strafrechtlich als fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung verfolgt werden kann. Bei einer Körperverletzung oder gar der Tötung eines nahen Angehörigen verlangt der Mensch nach Genugtuung durch Bestrafung des Verursachers. Ich werde mit Ihnen sorgfältig abwägen, ob eine Strafanzeige, die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und später im Prozess eine Nebenklage ratsam ist. Die meisten gegen Ärzte eingeleiteten Strafverfahren enden im Vorfeld mit einer Einstellung und wenn es zum Prozess kommt, mit einem Freispruch. Nur in extremen Fällen – die es allerdings durchaus gibt – kommt es zur strafrechtlichen Verurteilung.

Als Anwalt für Medizinrecht und Medizinstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite

Ein solches Verfahren sollte niemals aus Prinzip und unter psychischem Druck eingeleitet werden. Dadurch entstehen nur neue Belastungen und Sie verlieren wertvolle Lebenszeit. Deshalb werden wir  gemeinsam sorgsam abwägen. Soweit eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung eines Arztes vorliegt, werden wir für eine schonungslose Aufklärung der Fakten sorgen und für eine schuldangemessene strafrechtlich Verurteilung kämpfen.

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Nur ausgewiesene Spezialisten können Fachanwalt für Medizinrecht werden

Das Fachgebiet Medizinrecht ist umfassend und sehr umfangreich. Echte Spezialisten in diesen Bereichen erwerben den Titel Fachanwalt für das Rechtsgebiet Medizinrecht. Dieser Titel wird erst nach einem Nachweis der umfangreichen Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer vergeben.

Ein Fachanwalt muss viel Hintergrundwissen über das Berufsrecht der ärztlichen Berufsgruppe nachweisen können und über das Vergütungsrecht der Heilberufe Bescheid wissen. Zudem wird juristisches Wissen in den Bereichen Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht und auch dem Apothekenrecht vorausgesetzt. Nur wer dieses wirklich umfangreiche Wissen nachweisen kann, wird letztendlich ein Fachanwalt.

Denn das Medizinrecht ist enorm umfangreich, denn es regelt die schuldrechtlichen und haftungsrechtlichen Ansprüche zwischen den Patienten und den Ärzten. Dazu kommen die Gebührenordnungen, Fachwissen zur Kassenzulassung, dem Sozialrecht und auch dem Berufsrecht. Die Regelungen zwischen den Ärzten darf man nicht außer Acht lassen. Daher dürfen sich Rechtsanwälte nur nach Nachweis der Kenntnisse und der Erteilung der Berechtigung Fachanwalt nennen.

Das Patienten-Arztverhältnis

Rechtliche Probleme können zum Beispiel auftreten, wenn es um die nach dem Behandlungsvertrag zugrunde liegenden Arztleistungen geht. Auch die Rechnung eines Arztes kann Probleme verursachen. Der wichtigste Teilbereich des Medizinrechts ist das sogenannte Arzthaftungsrecht. Hier geht es um die Patientenrechte bei Kunstfehlern, falschen Diagnosen, Behandlungsfehlern oder gar Eingriffe in die Patientenrechte.

Es gibt durchaus viele denkbare Situationen, in denen ein Patient Schadenersatz oder Schmerzensgeld beanspruchen kann.

Auch das gehört zum Medizinrecht

Das Medizinrecht ist so umfassend, das es auch Fehler in der Pflege, bei der Reha oder der Einstufung in die Pflegestufen beinhaltet. Auch das Arztwettbewerbsrecht, Vorschriften zum Praxisverkauf oder der Praxisübertragung, das Krankenhausrecht, das Pflegeberufsrecht und das Apothekerrecht gehören dazu, denn es ist ein komplexer Bereich an Regelungen. Diese Komplexität erforderte die Schaffung des Titels »Fachanwalt für Medizinrecht« zum Nachweis der besonderen Kenntnisse dieses Rechtsgebiets.

Prof. Kurt-Ulrich Mayer

Rechtsanwalt für Jagdrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht

Ihr Anwalt für Jagdrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Ich habe mich auf einige Rechtsgebiete spezialisiert, in denen ich große Erfolge für meine Mandanten erzielen konnte. Neben meiner Tätigkeit als Anwalt für Jagdrecht und Waffenrecht habe ich mich unter anderem auf die Verteidigung von Ärzten im Medizinstrafrecht spezialisiert.

Jedoch kann ich auch in weiteren Fachgebieten erfolgreich für Sie tätig werden. Als Anwalt für Arbeitsrecht verfüge durch meine Lehrtätigkeit an einer Hochschule über umfangreiche praktische Erfahrungen und theoretische Erkenntnisse, die Ihnen zugute kommen. Auch das Erbrecht und Vertragsrecht zählt zu meinen Spezialisierungen. Gern bin ich auch als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht für Sie da.

Als Anwalt für Medizinrecht sind wir Spezialist für Schmerzensgeld

Führt ein Diagnosefehler, eine unterlassene Befunderhebung – wie z.B. das Unterlassen einer notwendigen Röntgenaufnahme, eines CTs, eines MRTs oder eine unterlassene Einweisung in ein Krankenhaus  zur Arzthaftung?

Bei Ihnen wurde ein Schlaganfall, ein Karzinom nicht rechtzeitig erkannt?

Bei einer Operation oder diagnostischen Untersuchung  wurde der Darm, der Magen, die Harnröhre, das Herz oder andere Organe verletzt, die zur Sepsis und Lebensbedrohung führten?

Bei der Implantation von Knie – und Hüftendoprothesen kam es zum Implantatbruch, ein“ falsches“ Implantat wurde eingebaut oder es kam zu Wundinfektionen, einem Decubitus mit erforderlichen Revisionsoperation.

Bandscheiben- Wirbelsaülenoperationen oder andere chirurgische oder orthopädische Eingriffe wurden ohne Indikation, nicht fachgerecht oder ohne die erforderliche ordnungsgemäße Aufklärung in einem ärztlichen Gespräch über Behandlungsalternativen und Vor – und Nachteile eines solchen Eingriffs, durchgeführt und führten zur beständigen Schädigung mit lebenslangen Schmerzen.

Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die sich auf die Arzthaftung ausschließlich auf Patientenseite spezialisiert haben.

Wir machen uns für Ihre Patientenrechte stark.

Als Anwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht vertreten und beraten wir deutschlandweit Mandanten und Patienten | Rechtsanwaltskanzlei Mayer & Kollegen

FAQ: Fachanwalt Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Begriffserklärung und wie wir Ihnen als Patientenanwälte helfen können

Was ist das Arzthaftungsrecht?

Ein Teilbereich des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Patient zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegenüber dem behandelten Arzt geltend machen möchte. Das Arzthaftungsrecht beschreibt dabei die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber dem Patienten bei einer Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht.

Wann kann es zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen?

Behandelt ein Arzt einen Patienten kommt ein sogenannter Behandlungsvertrag nach § 630a BGB zustande. Der Behandlungsvertrag schreibt dabei dem behandelnden Arzt vor, dass er dem Patienten fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung und Linderung schuldet. Der Arzt muss sich laut des Vertrags an die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die aktuellen medizinischen Standards des jeweiligen Fachgebiets halten.

Das bedeutet eindeutig, dass ein Arzt nur dann zur Haftung herangezogen werden kann, wenn er die Pflichten des Behandlungsvertrags verletzt hat. Nur bei einer Verletzung seiner Pflichten kann es Schmerzensgeld oder einen Schadensersatz geben.

Aber: Bleibt ein gehoffter Erfolg oder die Heilung aus, kann der Arzt nur zur Haftung herangezogen werden, wenn er nicht alle fachgerechten Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung unternommen hat. Bei einer enttäuschten Erwartungshaltung des Patienten über einen Behandlungsmisserfolg kann nicht auf Schmerzensgeld geklagt werden, wenn der Arzt seinen Pflichten korrekt nachgekommen ist.

Wie kann Ihnen ein Rechtsanwalt Medizinrecht helfen?

Opfer von Behandlungs- und Arztfehlern sind oft verzweifelt und hilflos. Ihre Gesundheit oder die eines nahen Angehörigen, möglicherweise sogar die Ihres Kindes, ist angegriffen. Obwohl die deutschen Kliniken und Arztpraxen über hochmoderne Techniken verfügen, steigt die Anzahl von ärztlichen Behandlungsfehlern. Operationen werden fehlerhaft durchgeführt. Diagnosen nicht rechtzeitig getroffen, die gebotenen Untersuchungen und Therapien nicht durchgeführt. Babys kommen aufgrund ärztlicher Fehler oder Fehler der Hebammen vor, während oder nach der Geburt schwerstgeschädigt zur Welt. Alles ein unvorstellbares Leid.

Als Fachanwalt für Arzthaftungsrecht verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

Eine sachgerechte Klärung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche hat bei uns oberste Priorität.