Schon kleine Verstöße gegen das Waffenrecht können den Entzug des Jagdscheins nach sich ziehen. Wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie umfassend und setzen Ihre Rechte entschieden durch – bevor es zu weitreichenden Folgen kommt.
Ihr Anwalt für Waffenrecht
Entzug des Jagdscheins vermeiden
Ihre Rechte als Jäger und Waffenbesitzer
Das Waffenrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Wir helfen Ihnen, rechtssicher zu handeln, und vertreten Sie bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Problemen mit der Waffenbehörde.
Fachanwalt mit jagdlicher Erfahrung
Rechtsanwalt Prof. Mayer ist nicht nur Fachanwalt, sondern selbst erfahrener Jäger. Dieses doppelte Know-how aus Praxis und Recht sorgt für fundierte, realitätsnahe Beratung im Jagd- und Waffenrecht.
Das sollten Sie über das Waffenrecht wissen
Das Waffenrecht ist ein komplexer und streng regulierter Teil des deutschen Rechts, durch das der Erwerb, Besitz und Verbrauch von Waffen und Munition geregelt werden. Dies soll verantwortungsvolles Handeln sicherstellen und die Gefahr für Menschen, Tiere und die Allgemeinheit minimieren. Besonders im Jagdrecht spielt das Waffenrecht eine wichtige Rolle, denn jede Unzuverlässigkeit im Umgang mit Waffen kann den Jagdschein und nach § 13 BJagdG auch die Erlöschung des Jagdpachtvertrags nach sich ziehen.
Ein Anwalt für Waffenrecht ist unverzichtbar, wenn als Jäger oder Sportschütze gegen Sie vermittelt wird. Nur ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt kann Sie umfassend über Ihre Rechte beraten und Ihre Ansprüche in diesem komplizierten Rechtsgebiet durchsetzen, sodass keine unzulässigen Konsequenzen für Sie entstehen.
Mit unserem Anwalt Prof. Mayer garantieren wir Ihnen eine professionelle Vertretung. Rechtsanwalt Prof. Mayer ist selbst erfahrener Jäger und kennt alle rechtlichen Vorschriften und Risiken im Umgang mit Waffen. Kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Unterstützung bei Problemen, Prüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Waffenrechts benötigen!
Sie wurden als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft?
Sie brauchen daher dringend unsere Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt auf für eine erste, kostenlose Einschätzung Ihres Falles. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Wann darf man als Jäger oder Sportschütze eine Waffe führen?
Außerhalb des Waffenschranks darf ein Jäger oder Sportschütze die Waffe in seiner Wohnung oder seinem befriedeten Besitz bei sich haben, um diese bspw. zu reinigen. Die Waffe muss jedoch immer vollständig entladen sein und auch innerhalb der Wohnung ständig unter Aufsicht des berechtigten Waffenbesitzers stehen.
Verwahren von Waffen und Munition – Ihr Anwalt erklärt
Zum sorgfältigen Verwahren von Waffen und Munition gehört nicht nur, dass diese in einem Waffenschrank aufbewahrt werden, der dem gesetzlichen Sicherheitsstandard entspricht, sondern dass auch die Schlüssel oder der Zahlencode so sicher zu verwahren sind, dass ein Zugriff Nichtberechtigter unmöglich ist.
Zu den Nichtberechtigten zählen auch engste Familienmitglieder, sofern sie nicht selbst einen gültigen Jagdschein besitzen. Das bedeutet zum Beispiel, dass selbst die Ehefrau oder Kinder eines Jägers oder Sportschützen keinen Zugriff auf die Schlüssel zum Waffenschrank haben dürfen. Falls der Waffenschrank mit einem Zahlencode gesichert ist, dürfen Dritte diesen nicht kennen, auch nicht die Ehefrau.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist hinsichtlich einer sicheren Aufbewahrung des Schlüssels oder des Zahlencodes zu einem Waffenschrank oder Tresor das Folgende zu empfehlen:
- Der Schlüssel des Waffenschranks darf nicht irgendwo in der Wohnung herumliegen, sondern er ist abseits des Waffenschranks bspw. in einer stabilen Geldkassette mit Zahlenschloss aufzubewahren.
- Nichtberechtigte, das sind auch Familienmitglieder, dürfen keinen Zugriff auf die Schlüssel des Waffenschranks haben. Ihnen darf also auch der Zahlencode der Geldkassette, in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, nicht bekannt sein.
Als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft
Wer also als Jäger oder Sportschütze eine solche Straftat begeht, der läuft Gefahr, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden, was zum Verlust der Berechtigung zum Besitz von Waffen und auch des Jagdscheines führen kann.
Wer in Verdacht gerät, dass er gegen waffenrechtliche Vorschriften verstoßen hat, muss auch mit Durchsuchungsmaßnahmen, wie der Wohnung, seines Arbeitsplatzes und seines Pkws, durch die Polizei rechnen. Das ist für die betroffene Person oftmals eine sehr unangenehme Situation und sie sollte sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen.
Trotz anfänglicher verfassungsrechtlicher Bedenken dürfen die zuständigen Waffenbehörden mittlerweile unangemeldete Kontrollen auch bei legalen Waffenbesitzern durchführen, um zu überwachen, dass Waffen und Munition gesichert aufbewahrt werden.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG gilt eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwendet, nicht vorsichtig oder sachgerecht damit umgeht oder diese nicht ordnungsgemäß und sorgfältig verwahrt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem Anwalt für Waffenrecht auf
Das Recht rund um die Jagd und den Besitz von Schusswaffen ist komplex und unterliegt häufigen Änderungen. Bei Verdacht auf Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften ist es daher entscheidend, so schnell wie möglich die Beratung eines qualifizierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dadurch schützen Sie Ihre Rechte und vermeiden mögliche Konsequenzen. Unser Rechtsanwalt Prof. Mayer vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen oder Konflikten mit Behörden. Profitieren Sie von Prof. Mayers Qualifikation als Fachanwalt im Bereich Jagd- und Waffenrecht sowie seiner eigenen, langjährigen Jagdpraxis und sichern Sie sich noch heute Ihre unverbindliche Ersteinschätzung! Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.
Bei Professor Mayer & Kollegen unterstützen Sie ausschließlich kompetente Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung und nachgewiesenen Qualifikationen. Neben dem Waffenrecht verfügen wir auch über Fachwissen im Bereich Medizinrecht und stehen Ihnen bei Fällen rund um das Arzthaftungsrecht wie Geburtsschaden und Behandlungsfehlern zur Seite.

Sie sind vom Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis und dem Entzug des Jagdscheines bedroht?
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