Gesetzliche Patientenrechte

Das Patientenrecht (§§ 630a–630h BGB) schützt Sie bei jedem Behandlungsverhältnis – egal ob beim Arzt, im Krankenhaus, beim Therapeuten oder der Hebamme. Sie haben ein Recht auf lückenlose Aufklärung, freie Selbstbestimmung und vollständige Einsicht in Ihre Krankenakte.

Behandlungsfehler & Ansprüche

Fehlinterpretiert, zu spät reagiert oder OP-Fehler? Medizinische Missstände im ambulanten oder stationären Bereich müssen Sie nicht klaglos hinnehmen. Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern haben Sie gesetzlichen Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz.

Ihr spezialisierter Schutz

Ein spezialisierter Anwalt für Patientenrechte vertritt ausschließlich Ihre Seite. Wir fordern Gutachten an, verhandeln auf Augenhöhe mit Haftpflichtversicherungen und setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig auch per Klage – deutschlandweit für Sie durch.

Behandlungsfehler erkennen und Ansprüche durchsetzen

Patienten tappen allein oft im Dunkeln, wenn es um ihre rechtlichen Ansprüche im Kontext eines medizinischen Behandlungsverhältnisses geht. Ob bei ärztlichen Fehlern während einer ambulanten oder stationären Behandlung, anlässlich der Geburt eines Kindes oder bei der Durchführung einer Operation, weil medizinisch gebotene Befunde nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, Befunde fehlinterpretiert oder eine vital gebotene Operation nicht rechtzeitig oder fehlerhaft, d.h. nicht gemäß dem fachärztlich anerkannten Standard oder gar nicht durchgeführt wurde – bei all diesen Behandlungsfehlern helfen Ihnen Anwälte, die spezialisiert auf die Durchsetzung von Patientenrechten sind, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

Was sind Patientenrechte?

Die Patientenrechte umfassen alle Rechte von Patienten, die aufgrund eines Behandlungsverhältnisses zustande kommen. Dabei regeln die Rechte nicht nur Rechtsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten, sondern die jeglicher Behandlungsverhältnisse. Dazu zählen z. B. auch die Behandlungsverhältnisse zwischen Patienten und Heilpraktikern, Patienten und Physiotherapeuten oder auch Patienten und Hebammen.

Das Patientenrecht ist gesetzlich in den §§630a bis §630h BGB geregelt. Diese Rechtsnormen regeln im Wesentlichen die Grundlage des Behandlungsverhältnisses, den Behandlungsvertrag sowie weitere Rechte. Dazu gehören unter anderem:

  • Aufklärungsrecht: Ein Arzt ist dazu verpflichtet, den Patienten vollumfänglich über die medizinische Behandlung, ihre Folgen und mögliche Risiken aufzuklären.
  • Einsichtsrecht: Der Patient hat das Recht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu verlangen.
  • Selbstbestimmungsrecht: Eine medizinische Behandlung erfolgt nur nach Einwilligung des Patienten.
  • Dokumentationsrecht: Ein Arzt ist verpflichtet, die Behandlung eines Patienten vollumfänglich zu dokumentieren.

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt für Patientenrechte?

Im Gegensatz zu den allgemeineren Anwälten des Medizinrechts haben sich Anwälte für Patientenrechte auf die rechtliche Vertretung von Patientenansprüchen spezialisiert. Sie sind auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertreten die Rechte und Interessen eines Patienten gegenüber sämtlichen Institutionen des Gesundheitswesens. Wenn Sie befürchten, Opfer eines Behandlungsfehlers, einer Fehldiagnose, unzureichender Aufklärung oder eines anderen medizinischen Fehlverhaltens zu sein, ist Ihnen anzuraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Leistungen eines Anwalts für Patientenrechte

Zu den Leistungen eines Anwalts, der auf Patientenseite kämpft, zählen:

  • Beratung Ihres individuellen Anliegens
  • Strategieplanung zur Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
  • Einholung von fachärztlichen Gutachten – soweit erforderlich – ggf. über Ihren gesetzlichen Krankenversicherer oder über die Landesärztekammer
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit den gegnerischen Ärzten, Krankenhausträgern und Haftpflichtversicherungen
  • Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches (Schmerzensgeld und materielle Schadensersatzansprüche) außergerichtlich und gerichtlich im Prozess mit einer zivilrechtlichen Schmerzensgeldklage

Ihr Anwalt für Patientenrechte – Rechtsanwaltskanzlei Professor Mayer & Kollegen

Soweit Sie einen Behandlungsfehler vermuten, haben Sie als Patient das Recht, dies überprüfen zu lassen und berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Dabei unterstützen Sie gerne die Anwälte in unserer Kanzlei. Mit jahrzehntelangen Erfahrung und versierten Fachkompetenz vertreten wir Sie in Ihrem medizinrechtlichen Anliegen deutschlandweit und sorgen dafür, dass Ihre Patientenansprüche angemessen durchgesetzt werden.

Kontaktieren Sie uns gerne oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir stehen Ihnen zur Seite!

Sie vermuten einen Behandlungsfehler oder wurden nicht richtig aufgeklärt?

Als spezialisierte Kanzlei für Patientenrecht kämpfen wir für Ihr gutes Recht. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durch.

Wir helfen Ihnen bei Fehlern im Behandlungsverhältnis:

  • Fehlerhafte Operationen & Therapien: Z. B. bei Hüft-, Knie-, Schulter-, Darm- oder Magen-OPs sowie Karzinom-Behandlungen.
  • Diagnosefehler: Falsche, fehlinterpretierte oder verspätete Befunde.
  • Rechtsverletzungen: Missachtung Ihrer Aufklärungs-, Selbstbestimmungs- und Einsichtsrechte.

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