Wir helfen Ihnen als Mutter, wenn bei Ihrem Kind der Verdacht eventueller Geburtsschäden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler besteht. Als spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir Sie deutschlandweit und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch!
Die Experten für Geburtsschäden
Nach einem Geburtsschaden sind wir als Anwalt bei Geburtsschaden deutschlandweit für Sie da und bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Unterstützung. Wir helfen Ihnen!
Geburtsschaden Schmerzensgeld
Einfühlsame Patientenanwälte
Unsere Fachanwältin berät Sie eingehend und zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten das Arzthaftungsrecht bietet. Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei bietet dabei die Grundlage unserer umfassenden medizinrechtlichen Kenntnisse, von denen Sie profitieren werden.
Nachweisbar kompetent
Das Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ist sehr komplex und benötigt echte Experten. Als Fachanwalt haben wir unser Wissen vor der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen und dürfen daher den Titel »Fachanwalt Medizinrecht« führen.
Anwalt für Geburtsschäden und Geburtsschadensrecht
Wenn das Leben eines Kindes mit einem Geburtsschaden beginnt, birgt das unermessliches Leid und verändert den Alltag einer ganzen Familie. Liegt die Ursache dabei in fehlerhaften ärztlichen Entscheidungen während der Schwangerschaft oder Geburt, können Sie rechtliche Schritte geltend machen, um die Zukunft Ihres Kindes finanziell abzusichern. Eine langfristige Beeinträchtigung Ihres Kindes in körperlicher und geistiger Entwicklung bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Sorgen.
Deshalb kann Sie ein spezialisierter Fachanwalt auf dem Gebiet des Geburtsschadensrechts unterstützen, Ihre rechtlich geltenden Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

Mögliche Ursachen für Geburtsschäden
- Mangelhafte Beratung der Mutter vor und während der Schwangerschaft
- Ärzte erkennen Fehlbildungen oder Krankheiten des Kindes nicht
- Medikamentöse Behandlung der Mutter schadet dem Kind
- Sauerstoffmangel während Schwangerschaft oder Geburt
- Kaiserschnitt zu spät oder falsch durchgeführt
- Probleme bei der Geburt führen zu Schulterdystokie und Armlähmung
- Verletzungen durch Geburtszange oder Saugglocke
- Zu späte Reaktion auf ein pathologisches CTG (Cardiotopografie)
Typische Fälle von Geburtsschäden
Geburtsschäden können durch unzureichende Beratung der Mutter vor oder während der Schwangerschaft, fehlende Diagnose von Krankheiten und Fehlbildungen des Kindes oder unzulässige medikamentöse Behandlung des Kindes entstehen. Auch verzögerte Notkaiserschnitte stellen ein Risiko für das Kind dar. Ein weiteres häufig auftretendes Problem ist die späte Reaktion auf auffällige CTG-Werte. Dies kann zu Sauerstoffmangel und hypoxischen Hirnschäden beim Kind führen, weshalb solch ein Behandlungsfehler als grob fahrlässig gilt.
Auch der fehlerhafte Einsatz von Geburtszangen kann zu Knochenbrüchen oder Nervenverletzungen wie der Plexusparese führen, die Lähmungen in der Schulter und im Armbereich zur Folge hat. Nicht zuletzt können Neugeborene durch unzureichende Hygienemaßnahmen durch Ärzte oder in Krankenhäusern an lebensbedrohlichen Infektionen erkranken. Dies kann wiederum für weitere Komplikationen sorgen und das Kind dauerhaft schädigen.
Wann sollten Sie sich an einen Anwalt für Geburtsschäden wenden?
Medizinische Gutachten können nachweisen, ob ärztliches Fehlverhalten zu dauerhaften Gesundheitsschäden bei Ihrem Kind geführt hat. Durch Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Geburtsschaden werden medizinische und rechtliche Hintergründe professionell eingeordnet. Bei Bedarf erfolgt zudem eine weitere Zusammenarbeit mit qualifizierten Gutachtern. Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, wichtige Dokumente und Beweise zu sichern, und weiß, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Erhalt von Schadensersatz und Schmerzensgeld kann Ihnen helfen, entstehende Kosten durch Pflege, Dienstausfall oder dauerhafte Erwerbsminderung des Kindes zu mindern. Zwar können rechtliche Schritte die gesundheitliche Unversehrtheit Ihres Kindes nicht wiederherstellen, aber sie können die Lebensqualität Ihres Kindes deutlich verbessern.
Ihre Rechte nach einem Geburtsschaden
Patientenanwälte prüfen zunächst, ob die Behinderungen Ihres Kindes schicksalhaft entstanden sind oder durch Behandlungsfehler verursacht wurden. Wird ein Behandlungsfehler nachgewiesen, muss die verantwortliche Partei für den Schaden aufkommen. In diesem Falle haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dies dient einerseits als finanzielle Genugtuung für das erlittene Leid, anderseits zur Deckung der erheblichen Kosten, die teilweise durch lebenslange Pflegemaßnahmen entstehen. Hierzu zählen etwa Kosten durch Umbauten für barrierefreies Wohnen, Pflege und Haushaltsführung sowie der fiktive Erwerbsverlust des Kindes, die häufig nicht von der Sozialversicherung übernommen werden.
Die Höhe der Ansprüche hängt vom Schweregrad der Behinderung ab. Bei besonders schwerwiegenden Schäden können die Summen oft im Millionenbereich liegen. Da sich die Durchsetzung solcher Ansprüche meist durch komplexe Prozesse auszeichnet, sollten Sie juristische Expertise in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt werden. Rechtsanwälte bei Professor Mayer & Kollegen unterstützen Sie bei der Prüfung Ihres Falles, ob als außergerichtliche und gerichtliche Vertretung oder bei der Kommunikation zur Vertretung Ihrer Interessen.
Unsere Anwältin für Geburtsschäden hilft Ihnen
Geburtsschäden haben oft tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Familien. Unsere Anwältin Gabriele Meyer ist Expertin im Arzthaftungsrecht und unterstützt Sie mit einfühlsamer und juristischer Betreuung, um Sie in dieser schwierigen Situation zu entlasten. Die Erfahrung unserer Anwältin ist entscheidend, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auch gegen mögliche Tricks der Gegenseite erfolgreich durchzusetzen.
Rechtsanwälte bei Professor Mayer & Kollegen bieten eine bundesweite Betreuung durch qualifizierte Rechtsanwälte mit jahrelanger Erfahrung. Nutzen Sie jetzt die kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, um nach einem Geburtsschaden Ihre Rechte zu wahren!
Bei diesen beiden Beispielen wurde bei Geburtsschäden Schmerzensgeld gezahlt
Es ist grob fehlerhaft allein aufgrund einer mäßig gradigen Dystrophie, die einer Raucheranamnese der Mutter, ihrem Untergewicht und ihrer geringen Körpergröße zugerechnet werden kann, die Diagnose einer Plazentainsuffizienz nebst einer Wachstumsretardierung des Kindes zu stellen.
Geburtsschäden bei Mutter oder Kind durch die verfrühte Einleitung der Geburt. Ist ein Schaden aufgrund eines Fehlverhaltens von Arzt oder Hebamme entstanden, besteht Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Wird deshalb frühzeitig, im entschiedenen Fall zwei Monate verfrüht, die Geburt eingeleitet, obwohl kein Fruchtwassermangel und keine fortschreitende Abnahme des kindlichen Wachstums vorliegt, haftet der behandelnde Gynäkologe für sämtliche Gesundheitsschäden, die die Mutter oder das Neugeborene bei der Geburt oder danach erleiden.
Patienten haben hier also einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das CTG dient vor und während der Geburt der Untersuchung des Herzschlages (Herzschlagfrequenz) des ungeborenen Kindes und der Wehentätigkeit bei der werdenden Mutter. Es ist ein wichtiges Überwachungsinstrument während der Geburt.
Geburtsschaden durch Sauerstoffunterversorgung
Eine Sauerstoffunterversorgung führt zur Schädigung des Hirns des Kindes und stellt daher einen schweren Geburtsschaden dar. In der Regel kommen diese Kinder schwer geschädigt, mit einer geistigen und körperlichen Behinderung zur Welt.
Denn während der Geburt kann es infolge von Sauerstoffmangel zu einer, manchmal auch nur vorübergehenden, Abnahme der fetalen Herzfrequenz (FHF) kommen. Das kann ein Anzeichen für eine akute Gefährdung des ungeborenen Kindes sein.
Deshalb hat die Auswertung des CTGs durch den geburtshelfenden Arzt mit äußerster Sorgfalt zu erfolgen, damit Geburtsschäden des ungeborenen Kindes und der Mutter verhindert werden. Kommt er dem nicht nach, so ist es ein grober Behandlungsfehler.
Wird ein pathologisches CTG falsch gedeutet oder nicht beachtet, stellt dies oft sogar einen groben Behandlungsfehler dar, der im Arzthaftungsprozess zur Beweislastumkehr führt.
Wie der Arzt bei der Auswertung vorzugehen hat, hat eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM), die AG für Materno-Fetale Medizin (AGMFM) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in der Leitlinie: S3-Leitlinie Fetale Überwachung in der Schwangerschaft“ (AWMF – Register Nr. 015/089) festgehalten.
Drei Beispiele: Diese ärztlichen Fehler führen zu Geburtsschäden
Pathologisch veränderte CTGs werden oft nicht rechtzeitig identifiziert. Zeigt ein CTG auffällige Muster, wie die sogenannten „Vogelschwingen“, ist dies ein eindeutiges Zeichen für einen Notkaiserschnitt, der gemäß den Richtlinien innerhalb von 15 Minuten durchgeführt werden muss.
Werden CTGs von Hebammen oder Ärzten falsch interpretiert und die Gefährdung für das Kind nicht erkannt, können ernsthafte Konsequenzen wie hypoxischer Hirnschaden auftreten. Solche gravierenden Fehler in der CTG-Analyse dürfen weder Hebammen noch Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe passieren.
Eine unzureichende Sauerstoffversorgung (Hypoxie) des Neugeborenen, beispielsweise durch versäumte Mikroblutanalyse der Kopfschwarte, wird nicht erkannt oder behandelt. Ein Mangel an Sauerstoff schädigt vor allem das Gehirn sowie andere Organe. Zellen sterben rasch ab, wenn das Blut nicht genügend Sauerstoff führt.
Die Folgen können vorübergehende Störungen sein. In schweren Fällen führt Sauerstoffmangel jedoch zu Entwicklungsproblemen, Lähmungen, Behinderungen und Organversagen, was im schlimmsten Fall zum Tod des Kindes führen kann.
Fehlentwicklungen des Kindes bei einem Kaiserschnitt (Patwardhan-Methode vs. Druck- und Zugtechnik) können auftreten. Nach einem langwierigen Geburtsverlauf oder einem Geburtsstillstand kann der kindliche Kopf tief ins Becken eingetreten und dort verhakt sein (tiefer verankerter kindlicher Kopf).
Außerdem kann es nach der Entwicklung des Kopfes zu einer falschen Positionierung der Schultern im mütterlichen Becken kommen, was den Geburtsprozess verzögert (Schulterdystokie). Solche fehlerhaften Entwicklungen können gesundheitliche Schäden für das Kind mit sich bringen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine lebenslange Absicherung
Geld macht Ihr Kind nicht wieder gesund, sorgt jedoch für eine Erleichterung im behindertengerechten Alltag

Das Schmerzensgeld erfüllt sowohl eine Ausgleichs- als auch eine Genugtuungsfunktion. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Ausmaß und der Schwere der erlittenen Verletzungen. Dabei spielen das Alter der betroffenen Person, das Maß der Lebensbeeinträchtigung, die Intensität und Dauer der Schmerzen sowie die Auswirkungen auf das Familienleben eine wesentliche Rolle. Auch die Prognose des Krankheitsverlaufs und die Frage einer vollständigen Genesung sind relevant.
Zudem sind die psychischen Folgen, die Sichtbarkeit der Verletzung und die Einschränkungen in der Lebensplanung zu berücksichtigen. Kindern, die während der Geburt geschädigt wurden und dauerhaft pflegebedürftig sind, wird häufig Schmerzensgeld von bis zu 1.000.000 Euro zugesprochen (Beispiel: LG Limburg vom 28.01.2021, 1 O 45/15).
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