Anwalt für Arzthaftungsrecht in Leipzig

Behandlungsfehler nachweisen

Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen. Eine Klage wegen eines Behandlungsfehlers ist oftmals sehr aussichtsreich und einträglich. Und Menschen, also auch Ärzte, machen Fehler. Daher vertreten wir Sie in allen medizinischen Belangen.

Ihre Patientenrechte

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie eingehend und zeigen auf, welche Möglichkeiten das Arzthaftungsrecht bietet. Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei bietet dabei die Grundlage unserer umfassenden medizinrechtlichen Kenntnisse, von denen Sie profitieren werden.

Nachweisbar kompetent

Das Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ist sehr komplex und benötigt echte Experten. Als Fachanwalt haben wir unser Wissen vor der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen und dürfen daher den Titel »Fachanwalt Medizinrecht« führen.

Das sollten Sie über das Arzthaftungsrecht wissen

Das Medizinrecht befasst sich mit allen juristischen Fragen rund um die medizinische Behandlung sowie das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Es stellt sicher, dass medizinische Maßnahmen verantwortungsvoll und nach wissenschaftlichen Standards erfolgen. Unsere Anwälte vertreten die Ansprüche von Patienten und Patientinnen umfassend im Bereich Arzthaftungsrecht, als Teilgebiet des Medizinrechts.

Da nichts wertvoller ist als die Gesundheit, sollten Sie Ihre juristischen Rechte kennen und mit der Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts durchsetzen. Unsere Patientenanwälte kennen sich ausgezeichnet im Arzthaftungsrecht aus und unterstützen Sie mit fachlicher Expertise von der Prüfung eines Behandlungsfehlers bis zur gerichtlichen Vertretung.

Das Arzthaftungsrecht: Hilfe bei ärztlichen Fehlbehandlungen

Als Anwälte für Arzthaftungsrecht ist es unsere Aufgabe, Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu unterstützen. Für einen erfolgreichen Anspruch müssen Patienten drei wesentliche rechtliche Voraussetzungen erfüllen:

Zunächst muss ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass ein Fehler des Arztes vorliegt, der nicht dem anerkannten Standard entspricht oder die Regeln der medizinischen Wissenschaft verletzt. Solche Fehler können fehlerhafte Diagnosen, falsche Medikamente, unsachgemäße Behandlungen oder unzureichende Aufklärung über Risiken und Alternativen umfassen. Ein besonders schwerwiegender Fehler ist ein grober Behandlungsfehler, der eklatant gegen bewährte ärztliche Regeln verstößt.

Der zweite Punkt ist der Eintritt eines gesundheitlichen Schadens. Der Patient muss nachweisen, dass ein körperlicher oder psychischer Schaden infolge des Fehlers eingetreten ist.

Schließlich ist die Kausalität entscheidend, das heißt, der Schaden muss direkt durch den festgestellten Fehler verursacht worden sein.

 

Die Beweislast liegt beim Patienten

Grundsätzlich obliegt es der Verantwortung des Patienten, diese drei Voraussetzungen nachzuweisen. Deshalb sind die Sicherung und Führung der erforderlichen Beweise von zentraler Bedeutung. Fehlt eine der Voraussetzungen oder kann sie nicht nachgewiesen werden, scheitert der Anspruch.

Ein schlüssiges medizinisches Gutachten ist dabei oft notwendig, um zu bewerten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. In manchen Fällen, zum Beispiel beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, kann die Beweislastumkehr genutzt werden, um dem Patienten zu helfen. Gelingt der Nachweis aller Voraussetzungen, hat der Patient Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene Belastungen und weiteren Schadensersatz für langfristige finanzielle Einbußen wie Verdienstausfall, Pflegekosten oder notwendige Umbaumaßnahmen.

Welche Fehler fallen unter die Arzthaftung?

Behandlungsfehler:

Ärzte sind verpflichtet, nach dem aktuellen medizinischen Wissensstand und mit sorgfältigem Vorgehen zu handeln. Wird diese Pflicht verletzt und kommt es beim Patienten zu gesundheitlichen Schäden, spricht man von einem Behandlungsfehler. Diese können in allen Fachrichtungen sowie in Praxen und Krankenhäusern auftreten, da auch Ärzte nicht unfehlbar sind. Sie umfassen technisch fehlerhaft durchgeführte Operationen oder die Durchführung von nicht indizierten medizinischen Behandlungen oder Operationen, wie zum Beispiel oft die Durchführung unnötiger Hüft-, Bandscheiben- und Knieoperationen oder zu späte Diagnosen, die Anwendung falscher Medikamente, unsachgemäße Behandlungen und mangelhafte Nachsorge. Besonders schwerwiegend ist ein grober Behandlungsfehler, der aus objektiver Sicht unverständlich erscheint, da er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs „einem Arzt schlechterdings nicht passieren darf“ und der zu Gunsten des Patienten, regelmäßig zur Beweislastumkehr, also zu einer Beweiserleichterung führt.

Das Arzthaftungsrecht stellt sicher, dass Ärzte oder Krankenhäuser für Gesundheitsschäden haften, die durch fehlerhaftes Handeln entstanden sind. Liegt nachweislich vor, dass ein Fehler kausal zu einem Schaden geführt hat, können Betroffene Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.

Unsere Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht helfen Ihnen auch in komplexen Verfahren, den Behandlungsfehler nachzuweisen und Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Arzt mit Stethoskop

Aufklärungsfehler:

Der Arzt ist verpflichtet, vor jeder Maßnahme, also vor jedem operativen Eingriff und jeder Medikamentengabe oder sonstigen Therapie, den Patienten umfassend über die Risiken (Vor-, Nachteile und Gefahren), über den Behandlungsablauf und über mögliche Behandlungsalternativen (zum Beispiel Operation oder Möglichkeit der Durchführung einer konservativen Therapie) in einem persönlichen ärztlichen Gespräch aufzuklären.

Keinesfalls reichen also nur das Ausfüllen und Unterschreiben eines schriftlichen Aufklärungsbogens. Dieser dient nur Dokumentations- und Beweiszwecken. Denn nur ein ordnungsgemäß aufgeklärter Patient kann rechtswirksam in die vom Arzt vorgeschlagene und dann durchgeführte Maßnahme einwilligen. Liegt eine solche wirksame Einwilligung nicht vor, führt dies zur Rechtswidrigkeit der durchgeführten Maßnahme, zum Beispiel der Operation, mit der Folge, dass der Arzt bzw. der Krankenhausträger für einen dadurch entstandene Gesundheitsschaden regelmäßig haftet. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, die nötigen Beweise zu sichern und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

Rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Arzthaftungsrecht

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Arzthaftungsrechts.

Der Prozess des Arzthaftungsfalls durchläuft typischerweise mehrere Phasen, beginnend mit der ersten Kontaktaufnahme des Patienten und endend mit der Durchsetzung der Ansprüche. Zunächst erfolgt eine Ersteinschätzung, bei der wir den Fall unverbindlich prüfen, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wie die Erfolgsaussichten sind. In dieser Phase erfassen wir alle notwendigen medizinischen und persönlichen Daten und sammeln relevante Unterlagen wie Krankenakten und Gutachten.

Anschließend analysieren wir die gesammelten Daten und lassen ein unabhängiges medizinisches Gutachten erstellen, um den Behandlungsfehler zu bestätigen und die Kausalität zu bewerten. Dieses Gutachten kann über die Krankenkasse, privat oder im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens erstellt werden.

In der dritten Phase, nachdem die Fehlerhaftigkeit bestätigt wurde, machen wir die Forderungen geltend. Wir kontaktieren die verantwortliche Partei, um eine Haftungsanerkennung zu fordern, und berechnen die Schadensersatzansprüche. Oftmals können wir in direkten Verhandlungen mit der Versicherung eine außergerichtliche Einigung erzielen. Liegt ein faires Angebot vor, besprechen wir dies mit Ihnen, um die beste Vorgehensweise zu empfehlen.

Sollte keine Einigung erreicht werden, bereiten wir die gerichtliche Durchsetzung vor. Dabei bewerten wir das Prozessrisiko und besprechen die Erfolgsaussichten eines Verfahrens mit Ihnen. Sollte es notwendig sein, setzen wir Ihre Rechte konsequent vor Gericht durch. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Komplexität des Falls und der Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite ab.

Vertrauensvolle Anwälte für das Arzthaftungsrecht bei Professor Mayer & Kollegen

Da es sich beim Arzthaftungsrecht um ein sehr komplexes Rechtsgebiet handelt, sollten Sie die Unterstützung eines kompetenten Fachanwalts mit umfangreicher Erfahrung im Medizinrecht suchen. So können Ihre Ansprüche bei Behandlungsfehlern, Geburtsschäden oder Schadensersatz nach Unfällen erfolgreich durchgesetzt werden.

Bei Professor Mayer & Kollegen stehen Ihnen unsere kompetenten Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung und nachgewiesenen Qualifikationen zur Seite. Wir sind bundesweit tätig und setzen uns für die Rechte von Patientinnen und Patienten ein. Mit unseren Kenntnissen im Medizinrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht, beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls und lassen Sie sich von unserem Team in Ihren rechtlichen Belangen unterstützen! Ebenfalls stehen wir in den Bereichen Verkehrs- und Unfallrecht sowie Geburtsschaden an Ihrer Seite.

Sie brauchen die Hilfe eines Anwalts? Sie streben eine Klage wegen eines Behandlungsfehlers an?

Wir können Ihnen helfen bei Schmerzensgeld und Schadensersatz für geschädigte Patienten aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler, wie fehlerhaft durchgeführten Operationen (bei Hüftendoprothesen, Knieendoprothesen, Schulter-OP, Darm-OP, Magen-OP, Karzinom,….), fehlerhaften Therapien oder fehlerhaften Diagnosen und einer fehlerhaften Aufklärung.