Rechtsanwalt für Jagdrecht und Waffenrecht in Leipzig
Das sollten Sie über das Jagdrecht und das Waffenrecht wissen

Experte für Jagdrecht und Waffenrecht

Rechtsanwalt für Jagdrecht Prof. Mayer ist selbst erfahrener Jäger und bietet Ihnen eine kompetente Vertretung und Beratung bei Problemen mit dem Jagdrecht und dem Waffenrecht an. Das Jagd- und Waffenrecht sind zwei Rechtsgebiete, die sehr eng ineinander verzahnt sind. Ihr Anwalt für Waffenrecht ist ein Experte für alle Fragen rund um das Jagdrecht und das Waffenrecht.

Ihr Rechtsanwalt für Jagdrecht und Waffenrecht informiert Sie zum Thema

So führt die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zum Verlust des Jagdscheins und ggf. zum Erlöschen eines Jagdpachtvertrages (§ 13 BJagdG), was mit unangenehmen finanziellen Folgen in Form von Schadensersatzansprüchen des Verpächters verbunden sein kann.

Entzug Jagdschein Zuverlässigkeit? Waffenrecht schwer zu durchschauen.

Das Waffenrecht ist in den letzten Jahren so häufig geändert worden, wie kaum ein anderes Gesetz. Es wurde immer weiter verschärft, sodass es selbst für Juristen schwer überschaubar ist. Immer mehr Jäger, Sportschützen und auch andere legale Waffenbesitzer werden daher immer häufiger mit Ermittlungen wegen Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften konfrontiert.

Wer zum Beispiel Wurfsterne und Butterflymesser, die er in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erworben hat, heute noch besitzt, macht sich strafbar. Denn dies sind mittlerweile verbotene Waffen, die auch Jäger oder Sportschützen nicht besitzen dürfen. Der Entzug des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit droht schnell.

Als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft

Wer also als Jäger oder Sportschütze eine solche Straftat begeht, der läuft Gefahr, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden, was zum Verlust der Berechtigung zum Besitz von Waffen und auch des Jagdscheines führen kann.

Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Jagdrecht und Waffenrecht bei Verdacht auf Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften auf

Wer in Verdacht gerät, dass er gegen waffenrechtliche Vorschriften verstoßen hat, muss auch mit Durchsuchungsmaßnahmen, wie der Wohnung, seines Arbeitsplatzes und seines PKWs durch die Polizei rechnen. Das ist für die betroffene Person oftmals eine sehr unangenehme Situation und sie sollte sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen.

Trotz anfänglicher verfassungsrechtlicher Bedenken dürfen die zuständigen Waffenbehörden mittlerweile unangemeldete Kontrollen auch bei legalen Waffenbesitzern durchführen, um zu überwachen, dass Waffen und Munition gesichert aufbewahrt werden.

Denn nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG sind Personen unzuverlässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder mit Waffen und Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren.

Entzug Jagdschein Zuverlässigkeit: Der Anwalt für Jagdrecht und Waffenrecht hilft Ihnen!

Entzug Jagdschein Zuverlässigkeit: Der Anwalt für Jagdrecht und Waffenrecht hilft Ihnen!

Verwahren von Waffen und Munition

Zum sorgfältigen Verwahren von Waffen und Munition gehört nicht nur, dass diese in einem Waffenschrank aufbewahrt werden, der dem gesetzlichen Sicherheitsstandard entspricht, sondern auch die Schlüssel oder der Zahlencode so sicher zu verwahren sind, dass ein Zugriff Nichtberechtigter unmöglich ist.

Zu den Nichtberechtigten zählen auch engste Familienmitglieder, sofern sie nicht selbst einen gültigen Jagdschein besitzen. Das bedeutet zum Beispiel, dass selbst die Ehefrau oder Kinder eines Jägers oder Sportschützen keinen Zugriff auf die Schlüssel zum Waffenschrank haben dürfen. Falls der Waffenschrank mit einem Zahlencode gesichert ist, dürfen Dritte diesen nicht kennen, auch nicht die Ehefrau.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist hinsichtlich einer sicheren Aufbewahrung des Schlüssels oder des Zahlencodes zu einem Waffenschrank oder Tresor das Folgende zu empfehlen:

  • Der Schlüssel des Waffenschranks darf nicht irgendwo in der Wohnung herumliegen, sondern er ist abseits des Waffenschranks bspw. in einer stabilen Geldkassette mit Zahlenschloss aufzubewahren.
  • Nichtberechtigte, das sind auch Familienmitglieder, dürfen keinen Zugriff auf die Schlüssel des Waffenschranks haben, ihnen darf also auch der Zahlencode der Geldkassette, in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, nicht bekannt sein.

Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis und der Entzug des Jagdscheines

Wird bei einer Kontrolle durch die zuständige Behörde festgestellt, dass der Waffenschrank nicht dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht und/oder die Schlüssel zum Waffenschrank nicht sicher aufbewahrt werden, riskiert er den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis und damit korrespondierend auch den Entzug des Jagdscheines.

Sie wurden als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft?

Sie brauchen daher dringend unsere Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt auf für eine erste, kostenlose Einschätzung Ihres Falles. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Wann darf ein Jäger eine Waffe führen?

Außerhalb des Waffenschranks darf ein Jäger oder Sportschütze die Waffe in seiner Wohnung oder seinem befriedeten Besitz bei sich haben, um diese bspw. zu reinigen. Die Waffe muss jedoch immer vollständig entladen sein und auch innerhalb der Wohnung ständig unter Aufsicht des berechtigten Waffenbesitzers stehen.

Der Rechtsanwalt für Waffenrecht rät: So sollten Sie Waffen als Jäger transportieren

Dass eine Waffe vollständig entladen sein muss, gilt natürlich auch für deren Aufbewahrung im Waffenschrank und auch beim Transport der Waffe. Wer mit einer Waffe mit dem Auto unterwegs ist, muss sichergestellt haben, dass die Waffe vollständig entladen ist.

Das gilt auch für Fahrten innerhalb eines Jagdbezirkes. Es gilt für Lang- und Kurzwaffen. Wer zum Beispiel aus Bequemlichkeit, um ggf. schnell zum Schuss zu kommen, innerhalb seines Jagdbezirkes auf Feld- oder Waldwegen eine geladene Jagdwaffe im Fahrzeug bereithält, verstößt gegen das Waffenrecht.

Es ist auch ein illegales Führen der Waffe, weil nach § 13 Abs. 4 WaffG der Jäger seine Waffen nur „zur“ befugten Jagdausübung führen darf. Ein solcher Verstoß begründet daher in aller Regel die Unzuverlässigkeit im Umgang mit Waffen.

Daher gilt:

Geladen wird erst bei unmittelbarem Beginn der Jagd, weder vorher noch nachher.

Wer mit dem Auto zur Jagd fährt, beginnt die Jagd, wenn er ausgestiegen ist und sich zum Beispiel auf den Weg zum Ansitz macht. Erst nach Verlassen des Wagens darf die Waffe geladen werden.

Zu entladen ist die Waffe spätestens, wenn der Jäger zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt ist. Das Entladen hat vor dem Einsteigen zu geschehen.

Bei der Jagd hat der Jäger auch darauf zu achten, dass bei der Schussabgabe auf Wild ein sicherer Kugelfang gegeben ist. Dies lernt der angehende Jäger schon in den ersten Stunden seiner Ausbildung und sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Der Verlust der Berechtigung zum Besitz von Waffen

Es kommt aber immer wieder vor, dass im Übereifer des Gefechts nicht darauf geachtet wird, dass ein sicherer Kugelfang vorliegt. Die Folgen sind oftmals verheerend: Menschen kommen zu Tode oder werden schwer verletzt. Der „Unglücksschütze“ verliert nicht nur die Berechtigung zum Besitz von Waffen.

So schnell erlischt der Pachtvertrag des Reviers

Ist er Pächter eines Reviers erlischt der Pachtvertrag mit erheblichen Folgen. Ferner muss er sich strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihn drohen hohe Haft- und Geldstrafen. Hinzukommen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der verletzten Person.

Alkohol ist bei dem Umgang mit Waffen tabu!

Alkohol führt schnell zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Es ist spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2014 (Az. 6 C 30.13) gefestigte Rechtsprechung aller Verwaltungsgerichte, dass ein Führen von Waffen im alkoholisierten Zustand zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt.

Wer zum Beispiel nach einer Treibjagd beim sogenannten „Schüsseltreiben“ Alkohol konsumiert, darf keine Waffe mehr führen. Daher reicht es nicht aus, dass zum Beispiel ein Jäger sich von seiner Ehefrau nach dem Schüsseltreiben abholen lässt und die entladene Waffe neben sich auf dem Rücksitz ablegt.

Bei einer Kontrolle durch die Polizei wird hier nur verkehrsrechtlich die fahrende Ehefrau geschützt, nicht jedoch der Jäger, weil er im alkoholisierten Zustand eine Waffe geführt hat.

Wann wird eine Waffe geführt? Der Anwalt für Jadgrecht klärt auf

  • Nach dem Gesetz führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Dies gilt auch für Mieter. Unerheblich für das Führen ist hingegen, ob die Waffe geladen oder entladen, gesichert, entspannt, zerlegt oder im Futteral ist.
  • Die tatsächliche Gewalt übt aus, wer die Möglichkeit hat, nach eigenem Willen mit der Waffe umzugehen, d. h. auf diese zurückgreifen kann.

Im vorgenannten Beispiel hat der Jäger im alkoholisierten Zustand eine Waffe geführt.

Das Führen einer Waffe unter Alkoholeinfluss wird rechtlich als unvorsichtiger Umgang mit der Waffe gewertet, da in Folge des Alkoholgenusses ein vorsichtiges und sachgemäßes Führen der Waffe nicht mehr gewährleistet ist.

0,3 Promille reichen für einen unvorsichtigen Umgang mit der Waffe

Ob tatsächlich alkoholbedingte Auffälligkeiten oder gar eine Gefährdung anderer vorgelegen hat, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unerheblich.

Ausreichend ist alleine, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie eine verminderte Reaktionsfähigkeit, eine geringe Wahrnehmungsfähigkeit und eine Neigung zu Enthemmungen nicht ausgeschlossen werden kann. Hierfür reicht bereits ein Alkoholwert von 0,3 Promille.

Bitte teilen Sie diesen Beitrag. Vielen Dank!

Sie sind vom Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis und dem Entzug des Jagdscheines bedroht?

Dann rufen Sie uns an! Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail für eine erste, kostenlose Einschätzung Ihres Falles. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!