Geburtsschaden? Ihr Anwalt für Geburtsschäden hilft

Als Anwalt für Geburtsschadensrecht helfen wir Ihnen bei Geburtsschäden deutschlandweit und erstreiten Schmerzensgeld für Sie.

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Geburtsschaden Schmerzensgeld

Wir helfen Ihnen als Mutter, wenn bei Ihrem Kind der Verdacht eventueller Geburtsschäden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler besteht. Als spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir Sie und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch!

Ihre Patientenrechte

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie eingehend und zeigen auf, welche Möglichkeiten das Arzthaftungsrecht bietet. Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei bietet dabei die Grundlage unserer umfassenden medizinrechtlichen Kenntnisse, von denen Sie profitieren werden.

Nachweisbar kompetent

Das Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ist sehr komplex und benötigt echte Experten. Als Fachanwalt haben wir unser Wissen vor der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen und dürfen daher den Titel »Fachanwalt Medizinrecht« führen.

Anwalt für Geburtsschadensrecht
Ihr Kind hat einen Geburtsschaden erlitten? Unsere Fachanwältin hilft

Ein ärztlicher Behandlungsfehler während der Schwangerschaft oder gar der Geburt (Behandlungsfehler Geburt) kann zu einem Albtraum werden. Ein Geburtsschaden kann für immer das Leben des neugeborenen Kindes und seiner Eltern beeinflussen, und die gesundheitlichen Schäden sind zumeist eine lebenslange Einschränkung.

Babys kommen aufgrund ärztlicher Fehler oder Fehler der Hebammen vor, während oder nach der Geburtshilfe schwerstgeschädigt zur Welt. Alles ein unvorstellbares Leid. Sie wollen zu Recht eine Entschädigung dafür – ein Schmerzensgeld für die erlittenen Geburtsschäden.

Behandlungsfehler bei der Geburt – mögliche Ursachen

Sie haben sich gründlich auf die Ankunft Ihres Babys vorbereitet, indem Sie Schwangerschaftskurse belegt haben, Bücher gelesen haben und sich um eine Hebamme und das passende Krankenhaus gekümmert haben. Jedoch verläuft alles anders als erwartet: Es gibt Komplikationen bei der Geburt und Ihr Kind erleidet eine Verletzung während der Geburt.

Aus einem der schönsten und bedeutendsten Momente, der Geburt Ihres eigenen Kindes, wird eine Tragödie und nichts ist mehr so, wie es sein sollte. Zusätzlich zu dem unvorstellbaren Schmerz des Kindes und der Eltern kommt die Sorge darüber, wie es nun weitergehen soll.

Mögliche Ursachen für Geburtsschäden

  • Mangelhafte Beratung der Mutter vor und während der Schwangerschaft
  • Ärzte erkennen Fehlbildungen oder Krankheiten des Kindes nicht
  • Medikamentöse Behandlung der Mutter schadet dem Kind
  • Sauerstoffmangel während Schwangerschaft oder Geburt
  • Notkaiserschnitt zu spät oder falsch durchgeführt
  • Probleme bei der Geburt führen zu Schulterdystokie und Armlähmung
  • Verletzungen durch Geburtszange oder Saugglocke.

Wir sorgen für die Durchsetzung der Ansprüche

Denn Opfer eines Geburtsschaden (Geburtsschäden bei Mutter oder Kind) haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Einen spezialisierten Anwalt für Geburtsschadensrecht einzuschalten ist die richtige Entscheidung, denn er weiß, wo es anzusetzen gilt.

An dieser Stelle komme ich ins Spiel. Als Fachanwältin für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht stehe ich Ihnen kompetent zur Seite und sorge für die Durchsetzung Ihrer eventuellen Schadenersatzansprüche für die erlittenen immateriellen Schäden bei der fehlerhaften Behandlung.

  • Sie wollen Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Geburtsschäden geltend machen, da ihr Kind unter der Geburt an einer  vermeidbaren Sauerstoffmangelversorgung litt und hypoxisch-ischämische Hirnschädigungen davon trug, die es für sein Leben pflegebedürftig machen?
  • Ihr Kind leidet deshalb an einer Zerebralparese, einer schweren spastischen Tetraplegie, Epilepsie, Tetraparese, eimem Hydrocephalus, Spastik, an einer schweren geistigen Behinderung mit eingeschränkten  feinmotorischen Möglichkeiten, Einschränkung von Sprache, Sprachverständnis und kognitiven Fähigkeiten, Krampfanfällen und an Blindheit?
  • Und sie fragen sich, wurde all dies durch einen ärztlichen Behandlungsfehler, möglicherweise sogar groben Behandlungsfehler, verursacht? Lief die Geburt fachgerecht ab? Hätte früher ein Kaiserschnitt – sectio caesarea- gemacht werden müssen? Wurde das CTG – Kardiotokografie- mit den kindlichen Herztönen nicht richtig geschrieben oder ausgewertet?
Schmerzensgeld und Schadensersatz für geschädigte Patienten bei Geburtsschaden. Wir als Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht helfen Ihnen.

Schmerzensgeld und Schadensersatz für geschädigte Patienten bei Geburtsschaden. Wir helfen Ihnen.

Die Urteile: Zwei Beispiele, bei denen Geburtsschaden Schmerzensgeld gezahlt wurde

1. Verfrühte Geburtseinleitung wegen fehlerhafter Errechnung des Geburtstermins

Es ist grob fehlerhaft allein aufgrund einer mäßig gradigen Dystrophie, die einer Raucheranamnese der Mutter, ihrem Untergewicht und ihrer geringen Körpergröße zugerechnet werden kann, die Diagnose einer Plazentainsuffizienz nebst einer Wachstumsretardierung des Kindes zu stellen.

Geburtsschäden bei Mutter oder Kind durch die verfrühte Einleitung der Geburt. Ist der Schaden entstanden, besteht Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wird deshalb frühzeitig, im entschiedenen Fall zwei Monate verfrüht, die Geburt eingeleitet, obwohl kein Fruchtwassermangel und keine fortschreitende Abnahme des kindlichen Wachstums vorliegt, haftet der behandelnde Gynäkologen für sämtliche Gesundheitsschäden, die die Mutter oder das Neugeborene bei der Geburt erleiden.

Patienten haben hier also einen Anspruch auf Schadenersatz.

Ein Behandlungsfehler bei der Geburt kann zu schweren Schäden führen

Die fehlerhafte Errechnung eines um sechs Wochen früheren Geburtstermins stellt einen groben Diagnosefehler dar. Ein Schmerzensgeld wäre hier gerechtfertigt.

2. Geburtsschaden: Pathologisches CTG (Kardiotokografie) verkannt

Das CTG dient vor und während der Geburt der Untersuchung des Herzschlages (Herzschlagfrequenz) des ungeborenen Kindes und der Wehentätigkeit bei der werdenden Mutter. Es ist ein wichtiges Überwachungsinstrument während der Geburt.

Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel

Sauerstoffunterversorgung kann und hat bereits zu schweren Geburtsschaden geführt.

Denn während der Geburt kann es infolge von Sauerstoffmangel zu einer, manchmal auch nur vorübergehenden, Abnahme der fetalen Herzfrequenz (FHF) kommen. Das kann ein Anzeichen für eine akute Gefährdung des ungeborenen Kindes sein.

Deshalb hat die Auswertung des CTGs durch den geburtshelfenden Arzt mit äußerster Sorgfalt  zu erfolgen, damit Geburtsschäden für das ungeborene Kind und die Mutter verhindert wird.

Wie der Arzt bei der Auswertung vorzugehen hat, hat eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM), die AG für Materno-Fetale Medizin (AGMFM) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in der Leitlinie: „S3-Leitlinie Fetale Überwachung in der Schwangerschaft“ (AWMF – Register Nr. 015/089) festgehalten.

Ein Anwalt für Geburtsschadensrecht prüft die Einhaltung der geltenden Leitlinien

Leitlinien in den verschiedenen medizinischen Facharztgebieten geben den jeweils geltenden Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder und sind von den behandelnden Ärzten zu beachten. Oft wird es von medizinischen Sachverständigen und Gerichten als behandlungsfehlerhaft gewertet, wenn entgegen den geltenden Leitlinien der einzelnen Fachgebiete behandelt wurde.

In der Regel spiegelt sich der aktuelle medizinische Facharztstandard , der bei jeder ärztlichen Behandlung geschuldet ist, in diesen Leitlinien wieder. Wird dieser Facharztstandard von den Ärzten unterschritten, liegt ein Behandlungsfehler vor.

Anhand des sogenannten FIGO- Score erfolgt die Bewertung der aufgezeichneten CTG – Werte während der Geburt. Erkennt ein Arzt einen nach der Tabelle: Figo – Score pathologischen Wert von unter 100 ( Basalfrequenz, Schläge/min) nicht, der zu unverzüglichem Handeln Anlass gibt, liegt ein grober Diagnosefehler vor.

Erleidet das Kind aufgrund einer grob fehlerhaften gynäkologischen Fehlbeurteilung eine Sauerstoffunterversorgung und führt diese zu schweren dauerhaften körperlichen und geistigen Schäden, haftet der Gynäkologe und auch der Träger des Krankenhauses bei einer Entbindung in der Klinik, auf ein hohes Schmerzensgeld für das oft geistig schwerst geschädigte Kind.

Geburtsschaden Schmerzensgeld inkl. Pflegekosten und Betreuung

Zudem sind sämtliche materielle Schäden, wie Pflegekosten, Heimbetreuungskosten, Anschaffungskosten für Hilfsmittel (Rollstuhl bei Querschnittslähmung, Ausbau einer behindertengerechten Wohnung und eines Autos, etc.) zu ersetzen. Der entstandene Schaden ist also komplett mit den materiellen Schäden zu sehen.

Als Anwalt für Geburtsschäden konnten wir zum Teil extrem hohe Schmerzensgelder bei bleibendem Geburtsschaden für unsere Mandanten erstreiten

In diesen tragischen Fällen wird von den deutschen Gerichten oft ein Schmerzensgeld von 500.000 € und darüber, oft auch eine monatliche Geldrente, zugesprochen und der Ersatz des materiellen Schadens von über mehreren Millionen Euro. Als Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht sorgen wir für die Durchsetzung der Ansprüche.

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Rechtsanwältin Gabriele Mayer

Spezialistin Geburtsschaden

Ich helfe geschädigten Patientin bei einem Geburtsschaden den Arzt haftbar zu machen und Schmerzensgeld zu erstreiten. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf. Ich helfe auch Ihnen!

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