Offener Transport einer Schusswaffe im Auto!
Nach der neuen Waffenverwaltungsvorschrift des Bundes muss eine Waffe nicht mehr zwingend in einem verschlossenen Behältnis im Auto transportiert werden.
Die Waffe darf nur nicht zugriffsbereit sein, d. h. sie darf nicht innerhalb von weniger als drei Sekunden in Anschlag gebracht werden können.
Beim Transport auf dem Rücksitz empfiehlt es sich daher bspw. den Verschluss der Waffe zu entfernen.